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Abreißseil und Holland-Öse - was muss man beachten?

Achtung! Abreißseil für den Caravan richtig befestigen – Wo braucht man eine „Holland-Öse“?

Viel wurde darüber schon in Facebookgruppen und Foren diskutiert, seit Kurzem finden offenbar verstärkte Kontrollen statt. Die Rede ist von der berühmt-berüchtigten „Wohnwagen-Öse“, an der das Abreißseil befestigt werden muss oder sollte. Doch wo gelten welche Vorschriften? Was mache ich, wenn ich gar keine solche Öse habe? Und wo genau gelten diese Bestimmungen?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um dieses Thema für euch zusammengestellt:

Was ist ein Abreißseil und wozu braucht man das?

Ein Abreißseil ist das „Metallkabel“, das an der Wohnwagendeichsel befestigt ist und als Sicherheitsvorrichtung dient, falls die Wohnwagenkupplung während der Fahrt vom Kugelkopf der Anhängerkupplung springen sollte. Es ist mit der Bremse des Caravans verbunden und bringt ihn bei Bedarf mit einem „Ruck“ schnell zum Stehen.

In Deutschland und anderen Ländern ist es bislang üblich, sie mit dem Karabiner zu einer Schlinge zu formen und diese dann einfach über die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs zu legen. In einigen Ländern kann diese Nachlässigkeit allerdings teuer werden: bei einem Verstoß drohen Bußgelder von mehreren Hundert Euro.

Wie wird das Abreißseil am Zugfahrzeug befestigt? 

Das Abreißseil in Deutschland

In Deutschland ist das Abreißseil für alle Anhänger mit Auflaufbremse und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg an sich zwar Pflicht, aber uns ist kein Gesetz bekannt, in dem geregelt ist, wie die Sicherung des Wohnwagens durch das Abreißseil korrekt durchzuführen ist.

In der EU-Richtlinie 71/320/EWG, M7 heißt es nur:

2.2.2.9 – Die Bremsanlagen müssen so beschaffen sein, dass beim Abreißen der Verbindungseinrichtung während der Fahrt der Anhänger selbsttätig gebremst wird. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für einachsige Anhänger, deren Gesamtmasse 1,5 t nicht übersteigt, vorausgesetzt, dass diese Anhänger außer der Verbindungseinrichtung eine Sicherungsverbindung aufweisen (Kette, Seil usw.), die bei Bruch der Verbindungseinrichtung verhindert, dass die Anhängerdeichsel den Boden berührt, und die dem Anhänger noch eine gewisse Führung gibt.

Deshalb ist es hierzulande häufig üblich, es einfach lose über die Anhängerkupplung zu schlingen. Allerdings beschreibt der deutsche Bußgeldkatalog einen Verstoß, der mit einer Strafe von 135 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Bei Gefährdung oder Unfall werden sogar 165 bzw. 200 Euro fällig:

„Das Fahrzeug geführt, obwohl durch die mangelhafte Verbindung der Fahrzeugkombination die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde…“

Sicherer wäre es also, wenn du das Ganze durch eine Öse, Bohrung oder Schelle an der Karrosserie fädelst und schließt die so entstandene Schlaufe mit dem Federhaken oder Karabiner, sodass sie sich auch bei abrupten Bewegungen wie Ausweich- oder Bremsmanövern nicht lösen kann. Bei fest montierten wie auch bei den meisten abnehmbaren oder schwenkbaren Anhängerkupplungen sind solche Befestigungsmöglichkeiten in der Regel vorhanden.

Das Abreißseil in Österreich

In Österreich ist ebenfalls lediglich das Vorhandensein einer „Sicherungsverbindung“ Pflicht, das Kraftfahrtgesetz (KFG, § 13) sagt aber nichts darüber aus, ob diese fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein muss:

(5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs.4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, dass ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.

Die Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger. Es genügt aber, das Abreißseil über die Anhängerkupplung zu schlingen. Auf Nachfrage beim ÖAMTC erhielten wir vom Rechtsdienst folgende Bestätigung:

„Der allgemeine Strafrahmen beträgt grundsätzlich bis zu 5000 Euro, eine Strafe im Fall einer Anzeige im Bereich von 70-120 Euro scheint angemessen, kann aber je nach Situation und Gefährdung stark variieren.“

Die Besonderheit in Österreich ist: Für die Nichtverwendung einer Sicherungsverbindung wird nur der Lenker allein bestraft, nach § 104 KFG. Fehlt die Sicherung, drohen sowohl dem Fahrer als auch dem Zulassungsbesitzer nach § 103 bzw. § 104 KFG Strafen. Denn: es wurde ein „offensichtlich nicht verkehrs- und betriebssicheres“ Fahrzeug überlassen.

Das Abreißseil in der Schweiz

Auch in der Schweiz ist für gebremste als auch ungebremste Anhänger ein Abreißseil vorgeschrieben. In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge heißt es in Artikel 189 lediglich:

4. Die Bremse muss selbsttätig wirken, wenn sich der Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst. Ausgenommen davon sind Anhänger, deren Gesamtgewicht 1,50 t nicht übersteigt und die mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung nach Absatz 5 ausgerüstet sind.

5. Bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlage ist eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich.

Die Praxis ist hier aber eine andere als in Deutschland. „Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug“ ist hier die entscheidende Formulierung. Ein „lasso-mäßiges Überwerfen der Abreissleine“ (ich muss das zitieren, das ist so niedlich!) nicht gestattet ist und das Abreißseil muss auf jeden Fall durch eine feste Öse mit dem Zugfahrzeug verbunden werden.

Um die Sache noch komplizierter zu machen, gibt es keine einheitliche Regel für alle Kantone. Der Touring Club Schweiz empfiehlt deshalb, die Öse für die Abreißleine an einem nicht abnehmbaren Teil der Anhängerkupplung oder direkt am Fahrzeug zu montieren, etwa am Querträger unter der Stoßstange. Wenn man eine Öse nachrüsten muss, kann man es einmal und richtig machen. Wenn die Anhängerkupplung aber über eine Öse verfügt, kann man das Seil dort einhängen.

Das entspräche dem UN/ ECE- Reglement Nr. 55, das festlegt, dass Abschlepphaken einen Befestigungspunkt für Abreißleinen haben müssen, aber nicht angibt, wo. Eine Ergänzung zu dieser Regelung vom Februar 2018 schließt abnehmbare Haken als Befestigungspunkte aus. Die Abreißleine muss dann an einem nicht abnehmbaren Teil am Fahrzeugs befestigt werden. Es drohen Strafen von bis zu 500 Franken!

Offenbar wurden die Bedingungen für Touristen mittlerweile etwas gelockert. Dazu liegt uns folgende Stellungnahme der ASTRA Schweiz vor, dem Bundesamt für Straßen vor:

„Die Bedingungen wurden wohl inzwischen für Ausländer etwas gelockert, bei einer Kontrolle würde wohl geprüft, wie das Abreißseil gegen Abrutschen gesichert ist, ob eine Öse vorhanden ist und genutzt wird, ansonsten werde auch diese Hollandöse akzeptiert. Dass jemand eine Öse anschweißen lässt oder in den Stoßfänger ein Loch bohrt, um ein Draht-Seil um den Holm der Anhängevorrichtung zu führen, wird nun nicht mehr verlangt.“

Das Abreißseil in den Niederlanden (Holland)

In den Niederlanden ist die Gesetzeslage deutlich klarer und strenger: Für Wohnwagen ist dort eine sogenannte „losbreekreminrichting„, also eine „Losreißbremseinrichtung“ Pflicht. Das gilt für ungebremste und gebremste Anhänger. Das Kabel (Abreißseil) oder eine Kette müssen hierbei über einen Bügel oder eine Öse fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Dafür sind eigene Vorrichtungen montiert, die bei uns unter Campern den etwas flapsigen Namen „Holland-Öse“ tragen.

Eine gute Übersicht (auf Niederländisch, aber mit schönen, selbsterklärenden Bildern) findest du auf der Seite anwb.nl. Eine Missachtung kann euch 230 Euro Strafe kosten.

Und wenn keine Öse am Fahrzeug vorhanden ist oder der Federhaken nicht durchpasst?

Falls du keine Ösen oder Langlöcher an Bauteilen hast, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, kannst du bei starren und auch bei einigen abnehmbaren Anhängerkupplungen (z.B. von Westfalia) eine Sicherungsschelle nachrüsten lassen.  

Sollten Ösen vorhanden sein, der Federhaken am Abreißseil aber nicht durchpassen, kannst du entweder den Federhaken durch einen speziellen Karabinerhaken ersetzen (lassen), der stabil genug ist, um direkt in die Öse oder Schelle eingeklinkt zu werden.

Anmerkung: Nach mehreren Gesprächen mit niederländischen Campern scheint es zumindest in den Niederlanden teilweise Praxis zu sein, den serienmäßigen Federhaken in die Öse einzuhängen. Dies stellt aus unserer Sicht keine ausreichende Sicherung dar, da der Haken sich leicht aufbiegen kann!

Sind auch deutsche Fahrzeuge von den Regelungen im Ausland betroffen?

Es wird immer wieder diskutiert, ob auch in Deutschland zugelassene Gespanne sich an die Vorschriften der anderen Länder halten müssen. Nach der aktuellen Interpretation der Gesetzeslage: Ja!

Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr legt als internationaler Vertrag einheitliche Standards fest, die länderübergreifend (bisher über 70 Ländern weltweit) für mehr Sicherheit sorgen sollen. Hier heißt es in Anhang 5:

16. Die Bremsanlagen müssen so ausgestaltet sein, dass sie beim Bruch der Anhängevorrichtung während der Fahrt den Anhänger selbsttätig zum Stehen bringen. Das gilt jedoch nicht für einachsige Anhänger oder für zweiachsige mit einem Achsabstand von weniger als 1 m (40 Zoll), wenn ihre höchste zulässige Gesamtmasse 1500 kg (3300 Pfund) nicht übersteigt und wenn sie – ausgenommen Sattelanhänger – neben der üblichen Anhängevorrichtung eine Hilfsverbindung haben.

Nach Einschätzung von Rechtsexperten, unter anderem des ADAC, liegen die in den Niederlanden und der Schweiz festgesetzten Reglungen nicht über den Anforderungen des Wiener Übereinkommens und sind daher auch von ausländischen Verkehrsteilnehmern zu beachten.

Bestätigt wird diese Ansicht auch durch die immer häufiger verhängten empfindlichen Geldstrafen, die sich in der Regel im Bereich von mehreren Hundert Euro bewegen.

Also halte dich besser dran – deiner eigenen Sicherheit und der Reisekasse zuliebe.

Wir wünschen gute, sichere und bußgeldfreie Fahrt!

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